Der Pastoralrat ist das vom Bischof in einer Pfarreiengemeinschaft (PG) eingesetzte Organ zur Beratung pastoraler Fragen, die die ganze PG betreffen. Die Gesamtverantwortung und -leitung der PG obliegt zwar dem Pfarrer, diese übt er aber im Zusammenwirken mit dem Pastoralrat aus.

Der Pastoralrat besteht aus dem Pfarrer, weiteren pastoralen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, den Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte und jeweils einem weiteren Pfarrgemeinderatsmitglied sowie einem Vertreter der Kirchenpfleger und Kirchenpflegerinnen.

Die Amtszeit beträgt vier Jahre.